QUALIFIZIERUNG UND Beratung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz

Bedeutung der psychischen Gefährdungsbeurteilung für Gesundheit und Arbeitszufriedenheit

Die Gefährdungsbeurteilung arbeitsbedingter psychischer Belastung ist gemäß Arbeitsschutzgesetz
(§ 5 ArbSchG) für alle Unternehmen verpflichtend – unabhängig von Branche oder Betriebsgröße. Viele Organisationen stehen dabei vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen praxisnah und strukturiert umzusetzen.

Eine systematische Betrachtung der Arbeitsbedingungen kann dazu beitragen, Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag zu erkennen und Ansatzpunkte für eine angemessene Gestaltung der Arbeit zu identifizieren.

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Jetzt informieren und Beratung in Anspruch nehmen – für mehr Klarheit, Sicherheit und Handlungskompetenz bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung am Arbeitsplatz.

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Unterstützung bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

In der Praxis bestehen jedoch häufig Unsicherheiten, zum Beispiel hinsichtlich geeigneter Vorgehensweisen, rechtlicher Rahmenbedingungen, interner Abstimmungsprozesse oder der Dokumentation.

Unser Beratungsangebot unterstützt Unternehmen dabei, sich mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sachlich und strukturiert auseinanderzusetzen. Gemeinsam betrachten wir die gesetzlichen Vorgaben und ordnen diese in den jeweiligen betrieblichen Kontext ein.

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Ziel der Beratung ist es, ein fundiertes Verständnis für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung zu fördern und mögliche Umsetzungsschritte aufzuzeigen, die an die individuellen Rahmenbedingungen des Unternehmens angepasst werden können.

Erhalte Orientierung und konkrete Hilfestellungen – für eine strukturierte Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung in deinem Unternehmen.

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